Schnell informiert, sicher entschieden: Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Ja. Energetische Modernisierungen verringern das regulatorische Risiko, senken die Betriebskosten und verbessern das ESG-Rating – und das alles ohne großen Kapitalaufwand für die Immobiliengesellschaft.
Eigene Investitionen binden Kapital, verringern die finanzielle Flexibilität und senken die Eigenkapitalrendite. Durch die Vergabe von Aufträgen kann das Kapital in ertragreichere Aktivitäten gelenkt werden.
| PHASE | BESCHREIBUNG | DAUER |
| Bewertung und Analyse | Bewertung des Gebäudes oder Portfolios | Bis zu 5 Tage |
| Lösungs- & Projektplanung | Machbarkeitsprüfung, Konzeptentwicklung, vorläufiges Angebot | Bis zu 5 Tage |
| Finanzierung | Endgültige Angebotserstellung und Vertragsabschluss | Bis zu 20 Tage |
| Projektrealisierung | Verwaltung, Installation, Projektleitung | bis zu 90 Tage |
| Leistungsphase | Energiebereitstellung, aktiver Energieverkauf, kontinuierliche Optimierung, technischer Service & Wartung |
20 Jahre |
| Ende des Lebenszyklus | Erneuerung, Recycling oder Systemaufrüstung | Nach 20 Jahren |
Hinweis: Die Zeitpläne können je nach Gebäudekomplexität, Größe des Portfolios und gesetzlichen Anforderungen variieren.
Anpassungen wie Vertragsverlängerungen oder vorzeitige Übernahmen sind möglich. Die Preisgestaltung für die Mieter bleibt flexibel und wettbewerbsfähig.
Durch optimierte Betriebsabläufe und direkte Stromvermarktung sorgt enshift für stabile, marktgerechte Preise und schützt vor Marktschwankungen.
Das Immobilienunternehmen kann die Anlage entweder zu einem vorher festgelegten Restwert erwerben oder den Vertrag zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung verlängern.
enshift überwacht kontinuierlich das regulatorische Umfeld und passt die operative Strategie an. Langfristige Preise und flexible Verträge verringern die Abhängigkeit von Marktveränderungen.
Der Eigenverbrauch von Strom aus neuen erneuerbaren Energien, der am Betriebsstandort erzeugt wird, kann als Substitutionsmaßnahme mit den entsprechenden Gewichtungsfaktoren auf den Gesamtenergieverbrauch angerechnet werden. Diese Regelung gilt auch, wenn der Strom im Rahmen von Anlagen-Contracting erzeugt wird.
Je nach Vertragsgestaltung kann die Reduzierung des jährlichen Stromverbrauchs zu Vertragsstrafen führen, die von enshift getragen werden können. Der Abschluss eines Vertrages ist daher in den meisten Fällen machbar.
Ja, der Betrieb des Transformators ist im Angebot enthalten. Die Wartung wird von unseren spezialisierten Partnern durchgeführt. Transformatoren sind in der Regel sehr wartungsarm – je nach Standort werden periodische Inspektionen jährlich oder halbjährlich durchgeführt. Darüber hinaus sind in festen Abständen gesetzliche Prüfungen (z.B. Schutz-, Leistungs- und Erdungsprüfungen) vorgesehen.
Statt laufender Betriebskosten pro Kilowattstunde bieten wir ein transparentes Modell: Nach 20 Jahren kann entweder der Restwert des Transformators übernommen oder das Contracting verlängert werden.
Detaillierte Informationen zur Wartung und zum Typ des Transformators erhalten Sie im Rahmen des konkreten Projekts.
Die Kontinuität des Dienstes wird durch vertragliche Sicherungen gewährleistet. Selbst wenn enshift zahlungsunfähig werden sollte, wäre der Grundstückseigentümer nicht verpflichtet, das System zu übernehmen.
Für den intern produzierten und verbrauchten Solarstrom bezahlen Sie höchstens 80 % des Preises, den Sie beim Standardstromprodukt Ihres lokalen Netzbetreibers (z. B. EKZ) entrichten würden – also mindestens 20 % günstiger. Dieser Rabatt gilt dauerhaft für die gesamte Dauer Ihrer Teilnahme am vZEV.
Der Reststrom, den Sie abends oder bei geringer Solarproduktion aus dem Netz beziehen, wird Ihnen zu denselben Konditionen verrechnet wie bisher direkt beim Netzbetreiber. Durch die vZEV-Teilnahme entstehen Ihnen keine höheren Netzkosten.
Die Abrechnung übernimmt enshift als Betreiber der Anlage. Sie erhalten Ihre Rechnung quartalsweise. Darauf werden der bezogene Solarstrom und der Reststrom aus dem Netz separat ausgewiesen. Es fallen keine zusätzlichen Administrationskosten an – die gesetzlich zulässigen Kosten für Messung, Datenbereitstellung und Verwaltung sind bereits im Solarstrompreis enthalten.
Als Mietpartei können Sie rund ein Drittel Ihres jährlichen Stromverbrauchs direkt aus der Solaranlage beziehen – tagsüber, wenn die Anlage produziert. Die verbleibenden zwei Drittel beziehen Sie wie gewohnt aus dem öffentlichen Netz. Tipp: Nutzen Sie stromintensive Geräte wie Waschmaschine oder Geschirrspüler tagsüber, um vom günstigeren Solarstrom zu profitieren.
Ja. Solange Sie am vZEV teilnehmen, profitieren Sie dauerhaft von mindestens 20 % Rabatt auf den Preis des Standardstromprodukts Ihres lokalen Netzbetreibers. Der Rabatt ist vertraglich festgelegt.
Das vZEV-Angebot ist an Ihren Mietvertrag geknüpft und endet automatisch mit Ihrem Auszug. Ein vorzeitiger Austritt ist gesetzlich vorgesehen (Art. 17 Abs. 3 EnG), falls enshift seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt – etwa bei fehlerhaften Abrechnungen oder Versorgungsproblemen. In diesem Fall gilt eine schriftliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
Die Teilnahme am vZEV erfolgt automatisch (Opt-out-Prinzip), wie es das Gesetz vorsieht (Art. 18 EnG). Sie müssen also nichts unternehmen, um teilzunehmen. Wenn Sie nicht teilnehmen möchten, können Sie aktiv widersprechen. Ihr Recht, bei Pflichtverletzungen in die Grundversorgung zurückzukehren, bleibt jederzeit gewahrt.
Aktuell noch nicht. Der Reststrom wird zum Standardtarif des Netzbetreibers weitergegeben. enshift arbeitet daran, in Zukunft eine individuelle Tarifwahl zu ermöglichen.
In der Regel nein. Im vZEV wird der Strom für alle Teilnehmenden gemeinsam abgewickelt, weshalb kein direkter Einzelvertrag mit dem Energiewerk mehr besteht. Falls Ihr bestehender Vertrag einen solchen voraussetzt, ist er in der Regel nicht mit der vZEV-Teilnahme vereinbar. Bei Unklarheiten empfehlen wir, dies direkt mit enshift zu klären.
enshift übernimmt die vollständige Wartung und Instandhaltung der Anlage – inklusive aller damit verbundenen Kosten. Für die Mieterschaft entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Website: www.enshift.com/de/agb
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Enshift bietet flexible Finanzierungs- und Eigentumsmodelle, um unterschiedlichen Investitionspräferenzen gerecht zu werden.
Diese Optionen ermöglichen es Ihnen, die Finanzierungs- und Eigentumsstruktur zu wählen, die am besten zu Ihren finanziellen und betrieblichen Zielen passt, während Sie den Wechsel zu grüner Energie vollziehen.
Enshift bietet zwei flexible Optionen, die Ihnen helfen, grüne, lokale Energie in Ihre Gebäude zu bringen.
Beide Optionen ermöglichen es Ihnen, die Vorteile lokaler grüner Energie zu nutzen, während Sie Ihren Ansatz an Ihre Investitions- und Betriebspräferenzen anpassen können.
EASY ist kein Vertragsmodell
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